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Liebe Leserinnen und Leser,
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die Bundesregierung hat beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln. Damit soll gezielt Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen der Umstieg auf klimaneutrale Mobilität ermöglicht werden. Zudem beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Befreiung von Elektroautos von der Kfz-Steuer. Ziel der Maßnahmen sei es, dass E-Auto fahren einfacher und günstiger für alle werde, so Bundesumweltminister Schneider.
Außerdem berichten wir in unserem neuen Newsletter, wie sich die Wolfspopulation in Deutschland entwickelt hat und was es mit dem "ANK 2.0" auf sich hat.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!
Ihr Team der Öffentlichkeitsarbeit im BMUKN
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© Bundesregierung/ Steffen Kugler
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Carsten Schneider: "Die Zukunft der Mobilität ist elektrisch."
Als Starthilfe für den Umstieg auf Elektromobilität arbeitet das Bundesumweltministerium an einem neuen Programm, um gezielt Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen beim Kauf von E-Autos zu unterstützen. Genaue Förderhöhen und die konkrete Ausgestaltung des neuen Förderprogramms stehen noch nicht fest. Klar ist die finanzielle Ausstattung bis 2029: Neben Mitteln aus dem Europäischen Klimasozialfonds stehen weitere drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Carsten Schneider betont: "Das ist ein wichtiges Signal für den sozialen Klimaschutz. Die Fördermittel für den Umstieg gehen gezielt dorthin, wo sie am meisten gebraucht werden."
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© PhotocechCZ/Shutterstock
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Deutschland meldet günstigen Erhaltungszustand des Wolfs an EU-Kommission
Die Wolfspopulation hat sich in den letzten Jahren deutlich positiv entwickelt. Deutschland hat den sogenannten "günstigen Erhaltungszustand" des Wolfs in der kontinentalen Region an die EU-Kommission gemeldet. Das ermöglicht den Ländern künftig eine leichtere Handhabe im Umgang mit Wölfen, die beispielsweise Weidetiere reißen. Dabei wird weiterhin maßgeblich sein, dass der günstige Erhaltungszustand des Wolfs erhalten bleibt.
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Natürlicher Klimaschutz
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29.09.2025
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Wälder, Moore und Böden als Verbündete beim Klimaschutz
Derzeit stoßen geschädigte Wälder, trockengelegte Moore und ausgelaugte Böden mehr Treibhausgase aus, als sie aufnehmen. Diesen Trend will das Bundesumweltministerium umkehren und hat dafür 2023 das "Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz" (ANK) gestartet. Mit der Weiterentwicklung des Programms geht es nun als "ANK 2.0" in die zweite Phase der Umsetzung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Wäldern, Mooren und Böden.
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Internationales
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17.10.2025
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Neue G20-Erklärungen zu sauberer Luft und Kampf gegen Umweltkriminalität
Unter südafrikanischer Präsidentschaft einigten sich die Umweltministerinnen und -minister der G20 auf zwei Erklärungen zu den Themen saubere Luft und Umweltkriminalität. Sie setzen sich damit für den Austausch moderner Technologien für saubere Luft ein und unterstützen Maßnahmen für eine bessere Luftqualität. Im Kampf gegen Umweltkriminalität werden alle Länder aufgerufen, Gesetze gegen Umweltkriminalität zu respektieren und den Import natürlicher Ressourcen zu verhindern, die anderswo illegal gewonnen wurden.
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© iStock.com/JarnoVerdonk
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Deutschland bleibt verlässlicher Partner in der globalen Klimapolitik
Deutschland hat seine Zusage für die internationale Zusammenarbeit für Klimaschutz und Klimaanpassung im Jahr 2024 erfüllt. Mit insgesamt 11,8 Milliarden Euro, davon 6,1 Milliarden Euro Haushaltsmittel, ist es der höchste Beitrag, der bisher von Deutschland geleistet wurde. Carsten Schneider betont mit Blick auf die anstehende Weltklimakonferenz: "Deutschland ist solidarisch und steht zu seinen internationalen Zusagen für die internationale Zusammenarbeit. Das ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Verhandlungen bei der Weltklimakonferenz in Belém."
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© helmutvogler/fotolia.com
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CO₂-Speicherung unter dem Meer: Meeresschutzgebiete bleiben ausgeschlossen
Treibhausgas-Emissionen konsequent zu vermeiden hat für den Klimaschutz oberste Priorität. In bestimmten Industriebereichen wird das aber auch künftig kaum möglich sein. Bei der Produktion unvermeidbar angefallenes Kohlendioxid (CO₂) kann aufgefangen und zur dauerhaften Speicherung in den Meeresuntergrund eingeleitet werden. Die Bundesregierung hat dafür jetzt die Voraussetzungen geschaffen. Diese CCS-Technologie kann eine Lösung sein, wenn dabei höchste ökologische Schutz- und Sicherheitsstandards gelten. Unter Meeresschutzgebieten und in einer umgebenden Pufferzone von acht Kilometern ist die Einleitung verboten.
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Probephase zur Munitionsbergung erfolgreich abgeschlossen
Bis zu 1,6 Millionen Tonnen konventionelle Munition liegen nach heutigem Wissen auf dem Meeresgrund in der deutschen Nord- und Ostsee. Diese setzen Schadstoffe frei, die die Meeresumwelt belasten und über Meerestiere auch in unsere Nahrungskette gelangen können. Im Rahmen des "Sofortprogramms Munitionsaltlasten" wurden Probebergungen der Weltkriegsmunition durchgeführt, die nun abgeschlossen sind und viele wichtige Erkenntnisse lieferten. Als nächstes soll eine weltweit einmalige schwimmende Entsorgungsanlage für Munitionsaltlasten auf See entwickelt und gebaut werden.
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Kreislaufwirtschaft
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26.09.2025
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Künftig bessere Rückgabemöglichkeiten für Batterien aus E-Bikes und E-Scootern
Der Bundesrat hat notwendige Änderungen im nationalen Batterierecht zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung beschlossen. Neu ist, dass künftig auch Altbatterien von leichten Verkehrsmitteln, wie zum Beispiel E-Bikes und E-Scootern, bei kommunalen Sammelstellen zurückgegeben werden können. Die Neuregelung soll dazu beitragen, den zunehmenden Anteil an lithiumhaltigen Batterien in die richtigen Entsorgungsstrukturen zu lenken.
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Öffentlichkeitsbeteiligung zur Wiederherstellung der Natur gut angenommen
Über 6.000 Teilnehmende nahmen an der Umfrage zur Durchführung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur teil. Es gingen 1.143 Anmerkungen von 158 Organisationen und Verbänden ein. Weitere 310 Beiträge und Kommentare wurden auf einer Ideen-Pinnwand gesammelt. Die Ergebnisse der Beteiligung fließen in die Erarbeitung und Umsetzung des Nationalen Wiederherstellungsplans ein.
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Aktuelle Termine & Veranstaltungen
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Herausgeber:
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
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Verantwortlich im Sinne des Medienstaatsvertrages:
Nikolai Fichtner, Sprecher des Ministers und Leiter des Kommunikationsstabs in Vertretung
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Redaktion:
Arbeitsgruppe G III 1: Öffentlichkeitsarbeit, Online-Kommunikation, Trends und Analysen
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Realisierung:
coding. powerful. systems. CPS GmbH
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